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Finanzielle Unterstützung

Die Schweizerische Diabetes-Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung über die Zuckerkrankheit und der damit im Zusammenhang stehenden medizinischen und sozial-medizinischen Untersuchungen (wissenschaftliche Projekte). Ebenso fördert und unterstützt wird die allgemeine Aufklärung über die Zuckerkrankheit, über ihre rechtzeitige Erkennung und zweckmässige Behandlung, sowie insbesondere über die Schulung der Diabetiker mittels Schulungs- und Aufklärungsbeiträgen (Schulungs- und Aufklärungsbeiträge).

Gesuche werden in der Regel zweimal jährlich vom Stiftungsrat behandelt. Einsendetermine sind jeweils der 30.September und der 31.Januar.

Der Entscheid des Stiftungsrates ist endgültig. Der Stiftungsrat ist nicht verpflichtet, dem Gesuchsteller die Gründe für seinen Entscheid anzugeben.

Art der Unterstützung

Unterstützt werden:

  • wissenschaftliche Projekte oder Aktionen mit einem einmaligen Beitrag (ev. aufgeteilt in mehrere Jahrestranchen) zur Anschaffung von Geräten, von Verbrauchsmaterial oder zur Deckung anderweitiger Unkosten. Die Unterstützung kann auch Personalkosten miteinbeziehen, insbesondere, wenn es um sozialwissenschaftliche oder epidemiologische Forschungen geht.
     
  • Projekte und Aktionen, insbesondere von diabetesschweiz und der ihr angeschlossenen Sektionen, welche zur Aufklärung über die Zuckerkrankheit oder zur Primär- oder Sekundärprävention des Diabetes beitragen.
  • Die Schweizerische Diabetes-Stiftung kann die Sektionen in ihrer Arbeit unterstützen, insbesondere bei der  Ausbildung von Diabetes-Fachpersonen.
  • Die Schweizerische Diabetes-Stiftung kann Preise verleihen, insbesondere den Forschungspreis für wissenschaftliche Pulikationen, den Prix Qualité für Exzellenz in der Betreuung und Begleitung von Diabetesbetroffenen oder Preise für Abschlussarbeiten von nicht-ärztlichen Fachpersonen (DFB und ERB):

Wer kann ein Gesuch einreichen?

Wissenschaftliche Projekte
Jeder Hochschulabsolvent, der ein Projekt in der Schweiz durchführen will, kann ein Gesuch einreichen.

Schulungs- und Aufklärungsbeiträge
Jede Person oder Institution, die eine Aktion zur allgemeinen Aufklärung, Erkennung, Behandlung oder Schu-lung der Zuckerkrankheit in der Schweiz durchführen will, ist berechtigt, ein Gesuch zur finanziellen Unter-stützung einzureichen. Insbesondere sollen Sektionen der Diabetes-Gesellschaft berücksichtigt werden.


Einreichen der Gesuche

Wissenschaftliche Projekte
(Grundlagenforschung, Versorgungsforschung, sozialmedizinische Forschung)

Gesuche müssen Angaben enthalten über:

  • Ziel der Studie, konkreten Studienablauf
  • Verantwortliche der Durchführung
  • vorhandene Mittel/beantragte Mittel anderer Herkunft sowie detaillierte Angaben über den gewünschten Beitrag und seine Verwendung
  • Beilage von Offerten

Projekte und Aktivitäten

Gesuche müssenAngaben enthalten über:

  • Begründung des Antrages
  • ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten
  • Verwendung der beantragten Mittel

Verpflichtungen des Beitragsempfängers

Der Stiftungsrat verlangt, dass die Beiträge zweckentsprechend verwendet werden. Eine Änderung der Zweckbestimmung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Stiftungsrat.

Allfällig nicht verwendete Beiträge sind der Stiftung zurückzuerstatten.
 

Angeschaffte Geräte gehen nach Beendigung des unterstützten Projektes in den Besitz des Institutes, in dem die Untersuchungen durchgeführt worden waren, über.

Der Beitragsempfänger berichtet nach Abschluss der Arbeit, bei mehrjährigen Gesuchen jährlich, über die Verwendung der Beiträge und den Erfolg der geleisteten Arbeit.

Der Stiftungsrat erwartet, dass wissenschaftliche Projekte in angemessener Form veröffentlicht werden.

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